Der Personalrat ist die gewählte Interessenvertretung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst und hat eine ähnliche Funktion wie der Betriebsrat in der Privatwirtschaft. Er setzt sich für die Rechte und Belange der Mitarbeitenden ein, verhandelt mit der Dienststellenleitung und hat Mitbestimmungsrechte in personellen, sozialen und organisatorischen Angelegenheiten. Die rechtliche Grundlage für die Arbeit des Personalrats bildet das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) sowie die jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetze. Ziel des Personalrats ist es, faire Arbeitsbedingungen zu sichern und die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Verwaltung zu vertreten.