Öffentliche Aufträge

Öffent­li­che Auf­trä­ge sind Ver­trä­ge, die staat­li­che Insti­tu­tio­nen mit Unter­neh­men oder Dienst­leis­tern abschlie­ßen, um Güter oder Dienst­leis­tun­gen zu beschaf­fen. Sie unter­lie­gen spe­zi­el­len Ver­ga­be­re­ge­lun­gen, die Trans­pa­renz, Wett­be­werb und Wirt­schaft­lich­keit gewähr­leis­ten sol­len. Öffent­li­che Auf­trä­ge kön­nen Bau­leis­tun­gen, Lie­fe­run­gen oder Dienst­leis­tun­gen umfas­sen und haben oft einen erheb­li­chen Ein­fluss auf die Wirt­schaft und Infra­struk­tur. Die Ver­ga­be erfolgt ent­we­der direkt an öffent­li­che Ein­rich­tun­gen oder durch Aus­schrei­bun­gen an pri­va­te Unternehmen.