Die Neuwahl des Betriebsrats im Jahr 2025 bezeichnet eine außerordentliche Wahl der Arbeitnehmervertretung, die außerhalb des regulären bundesweiten Wahlturnus stattfindet. Eine solche Wahl wird notwendig, wenn das bestehende Gremium vorzeitig zurücktritt, die Mindestanzahl der Mitglieder unterschritten wird oder die letzte Wahl erfolgreich angefochten wurde. Ziel des Prozesses ist die rechtssichere Neubesetzung des Betriebsrats, um die gesetzliche Mitbestimmung der Beschäftigten im Unternehmen weiterhin zu gewährleisten.

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