Ein Nachteilsausgleich ist eine Maßnahme, die dazu dient, behinderungsbedingte Nachteile oder Mehraufwendungen auszugleichen. Er soll Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben ermöglichen. Dabei geht es nicht um eine Bevorzugung, sondern um faire Bedingungen – etwa durch zusätzliche Hilfen, Zeitzugaben bei Prüfungen oder technische Unterstützung. Ziel ist es, individuelle Benachteiligungen zu kompensieren und Chancengleichheit herzustellen.
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Ein Sozialplan regelt Nachteile bei Betriebsänderungen. Erfahren Sie mehr über rechtliche Pflichten, Verhandlungen, Regelungen und freiwillige Leistungen wie Abfindungen.