Nachteilsausgleich

Ein Nach­teils­aus­gleich ist eine Maß­nah­me, die dazu dient, behin­de­rungs­be­ding­te Nach­tei­le oder Mehr­auf­wen­dun­gen aus­zu­glei­chen. Er soll Men­schen mit kör­per­li­chen, geis­ti­gen oder see­li­schen Ein­schrän­kun­gen eine gleich­be­rech­tig­te Teil­ha­be am gesell­schaft­li­chen und beruf­li­chen Leben ermög­li­chen. Dabei geht es nicht um eine Bevor­zu­gung, son­dern um fai­re Bedin­gun­gen – etwa durch zusätz­li­che Hil­fen, Zeit­zu­ga­ben bei Prü­fun­gen oder tech­ni­sche Unter­stüt­zung. Ziel ist es, indi­vi­du­el­le Benach­tei­li­gun­gen zu kom­pen­sie­ren und Chan­cen­gleich­heit her­zu­stel­len.