Nachhaltige Vergütung

Nach­hal­ti­ge Ver­gü­tung ver­knüpft die Ent­loh­nung von Füh­rungs­kräf­ten und Mit­ar­bei­tern nicht nur mit finan­zi­el­len Kenn­zah­len, son­dern auch mit öko­lo­gi­schen, sozia­len und ethi­schen Zie­len (ESG-Kri­te­ri­en). Die­ser Ansatz schafft geziel­te Anrei­ze für ein lang­fris­ti­ges wert­ori­en­tier­tes Han­deln anstatt einer rein kurz­fris­ti­gen Gewinn­ma­xi­mie­rung. Ziel ist es, den dau­er­haf­ten Erfolg des Unter­neh­mens im Ein­klang mit gesell­schaft­li­cher Ver­ant­wor­tung und dem Schutz der Umwelt sicher­zu­stel­len.


  • ESG und Arbeitsrecht: Eine neue Ära der Unternehmensverantwortung

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    ESG und Arbeitsrecht: Eine neue Ära der Unternehmensverantwortung

    Die Welt befin­det sich an einem Wen­de­punkt, an dem ESG (Envi­ron­men­tal, Social, Gover­nan­ce) zuneh­mend in den Mit­tel­punkt der Unter­neh­mens­füh­rung rückt. Unter­neh­men sind heu­te mehr denn je dazu auf­ge­ru­fen, über den rei­nen Geschäfts­er­folg hin­aus zu den­ken und nach­hal­ti­ge, sozia­le und ethi­sche Stan­dards zu berück­sich­ti­gen. Die­se Ent­wick­lung ist nicht nur eine Reak­ti­on auf den gesell­schaft­li­chen Wan­del, son­dern…