Mitgestaltung

Mit­ge­stal­tung bezieht sich auf die akti­ve Betei­li­gung und Ein­fluss­nah­me einer Per­son oder einer Grup­pe bei der Ent­wick­lung und Umset­zung von Ideen, Pro­jek­ten oder Ent­schei­dun­gen. Es beinhal­tet das akti­ve Ein­brin­gen von eige­nen Ideen, das Tei­len von Per­spek­ti­ven und das gemein­sa­me Arbei­ten an Lösun­gen. Mit­ge­stal­tung ermög­licht es Men­schen, ihre indi­vi­du­el­len Fähig­kei­ten und Erfah­run­gen ein­zu­brin­gen und somit zu einem posi­ti­ven Wan­del bei­zu­tra­gen. Durch Mit­ge­stal­tung ent­steht ein Gefühl der Zuge­hö­rig­keit und des Enga­ge­ments, da man aktiv an der Gestal­tung und Ver­än­de­rung sei­ner eige­nen Umge­bung teilnimmt.


  • ESG-Strategie und betriebliche Mitbestimmung: Wie der Betriebsrat den Wandel mitgestalten kann

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    ESG-Strategie und betriebliche Mitbestimmung: Wie der Betriebsrat den Wandel mitgestalten kann

    Nach­hal­tig­keit ist ein immer wich­ti­ger wer­den­des The­ma für Unter­neh­men, die sich den Her­aus­for­de­run­gen und Chan­cen einer sich wan­deln­den Welt stel­len müs­sen. Um nach­hal­tig zu wirt­schaf­ten, müs­sen Unter­neh­men eine ESG-Stra­te­gie ent­wi­ckeln und umset­zen, die die Umwelt‑, Sozi­al- und Gover­nan­ce-Fak­to­ren in ihre Unter­neh­mens­füh­rung inte­griert. Eine ESG-Stra­te­gie hilft Unter­neh­men nicht nur, ihre gesell­schaft­li­che Ver­ant­wor­tung zu erfül­len, son­dern auch…