Mitbestimmungsvereinbarung

Eine Mit­be­stim­mungs­ver­ein­ba­rung ist eine Ver­ein­ba­rung zwi­schen Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung, die die Betei­li­gung der Arbeit­neh­mer an unter­neh­me­ri­schen Ent­schei­dun­gen regelt. Sie dient dazu, die Rech­te und Pflich­ten der Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung fest­zu­le­gen und eine gere­gel­te Zusam­men­ar­beit zwi­schen Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung zu gewähr­leis­ten. In der Mit­be­stim­mungs­ver­ein­ba­rung wer­den bei­spiels­wei­se The­men wie Per­so­nal­pla­nung, Arbeits­zeit­re­ge­lun­gen oder betrieb­li­che Umstruk­tu­rie­run­gen behandelt.


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    Keine gerichtliche Überprüfung der Mitbestimmungsvereinbarung bei der Zalando SE auf Antrag von ver.di

    Das Lan­des­ar­beits­ge­richt Ber­lin-Bran­den­burg hat den Antrag der Ver­ein­ten Dienst­leis­tungs­ge­werk­schaft ver.di auf Fest­stel­lung der Unwirk­sam­keit der Mit­be­stim­mungs­ver­ein­ba­rung bei der Zalan­do SE für unzu­läs­sig gehal­ten und damit die Ent­schei­dung des Arbeits­ge­richts Ber­lin (Pres­se­mit­tei­lung Nr. 28/16 vom 04.07.2016) bestätigt. Eine Gesell­schaft euro­päi­schen Rechts (Socie­tas Euro­paea – SE) wird aus­ge­hend von bereits bestehen­den Gesell­schaf­ten gegrün­det. Hier­bei ist nach dem…