Der Mindesturlaub ist der gesetzlich garantierte Urlaubsanspruch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland. Er beträgt jährlich mindestens 24 Werktage bei einer Sechstagewoche und entsprechend vier Wochen bei anderen Arbeitszeitmodellen. Dieser Anspruch soll der Erholung dienen und ist durch das Bundesurlaubsgesetz abgesichert. Auf den gesetzlichen Mindesturlaub kann grundsätzlich nicht wirksam verzichtet werden – selbst ein gerichtlicher Vergleich ändert daran nichts.
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BAG-Urteil 9 AZR 104/24: Erfahren Sie, warum ein Verzicht auf gesetzlichen Mindesturlaub im Prozessvergleich unwirksam ist und welche Folgen dies hat.