Mindesturlaub

Der Min­dest­ur­laub ist der gesetz­lich garan­tier­te Urlaubs­an­spruch für Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer in Deutsch­land. Er beträgt jähr­lich min­des­tens 24 Werk­ta­ge bei einer Sechs­ta­ge­wo­che und ent­spre­chend vier Wochen bei ande­ren Arbeits­zeit­mo­del­len. Die­ser Anspruch soll der Erho­lung die­nen und ist durch das Bun­des­ur­laubs­ge­setz abge­si­chert. Auf den gesetz­li­chen Min­dest­ur­laub kann grund­sätz­lich nicht wirk­sam ver­zich­tet wer­den – selbst ein gericht­li­cher Ver­gleich ändert dar­an nichts.