Minderheitenschutz umfasst rechtliche und politische Maßnahmen, die ethnische, religiöse oder sprachliche Minderheiten vor Diskriminierung schützen und ihre Identität bewahren. Er garantiert diesen Gruppen das Recht auf kulturelle Selbstbestimmung sowie die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Ziel ist es, die Unterdrückung durch die Mehrheit zu verhindern und die Vielfalt innerhalb einer Gesellschaft dauerhaft zu sichern. Diese Prinzipien sind meist als wesentlicher Bestandteil von Demokratien in Verfassungen oder internationalen Menschenrechtsverträgen verankert.

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Betriebsratswahl wegen Fehlern beim Minderheitenschutz unwirksam. Das ArbG Berlin urteilte zum „diversen Geschlecht“. Tipps für Wahlvorstände.Betriebsratswahl wegen Fehlern beim Minderheitenschutz unwirksam. Das ArbG Berlin urteilte zum „diversen Geschlecht“. Tipps für Wahlvorstände.