Lieferkettensorgfaltsgesetz

Das Lie­fer­ket­ten­sorg­falts­ge­setz (LkSG) ist eine deut­sche Rege­lung, die gro­ße Unter­neh­men ver­pflich­tet, Ver­ant­wor­tung für die Ein­hal­tung von Men­schen­rech­ten und Umwelt­stan­dards in ihren glo­ba­len Lie­fer­ket­ten zu über­neh­men. Betrof­fe­ne Fir­men müs­sen Risi­ken wie Kin­der­ar­beit oder Umwelt­zer­stö­rung aktiv ana­ly­sie­ren, Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men ergrei­fen und wirk­sa­me Beschwer­de­ver­fah­ren für Betrof­fe­ne ein­rich­ten. Aktu­ell gilt das Gesetz für Unter­neh­men mit Sitz in Deutsch­land, die in der Regel min­des­tens 1.000 Mit­ar­bei­ten­de beschäf­ti­gen. Bei Ver­stö­ßen gegen die­se Sorg­falts­pflich­ten dro­hen den Betrie­ben emp­find­li­che Buß­gel­der oder der Aus­schluss von öffent­li­chen Auf­trä­gen.


  • ESG und Arbeitsrecht: Eine neue Ära der Unternehmensverantwortung

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    ESG und Arbeitsrecht: Eine neue Ära der Unternehmensverantwortung

    Die Welt befin­det sich an einem Wen­de­punkt, an dem ESG (Envi­ron­men­tal, Social, Gover­nan­ce) zuneh­mend in den Mit­tel­punkt der Unter­neh­mens­füh­rung rückt. Unter­neh­men sind heu­te mehr denn je dazu auf­ge­ru­fen, über den rei­nen Geschäfts­er­folg hin­aus zu den­ken und nach­hal­ti­ge, sozia­le und ethi­sche Stan­dards zu berück­sich­ti­gen. Die­se Ent­wick­lung ist nicht nur eine Reak­ti­on auf den gesell­schaft­li­chen Wan­del, son­dern…