Lieferkettensorgfaltsgesetz

Das Lieferkettensorgfaltsgesetz (LkSG) ist eine deutsche Regelung, die große Unternehmen verpflichtet, Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren globalen Lieferketten zu übernehmen. Betroffene Firmen müssen Risiken wie Kinderarbeit oder Umweltzerstörung aktiv analysieren, Präventionsmaßnahmen ergreifen und wirksame Beschwerdeverfahren für Betroffene einrichten. Aktuell gilt das Gesetz für Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die in der Regel mindestens 1.000 Mitarbeitende beschäftigen. Bei Verstößen gegen diese Sorgfaltspflichten drohen den Betrieben empfindliche Bußgelder oder der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.


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    ESG und Arbeitsrecht: Eine neue Ära der Unternehmensverantwortung

    Die Welt befindet sich an einem Wendepunkt, an dem ESG (Environmental, Social, Governance) zunehmend in den Mittelpunkt der Unternehmensführung rückt. Unternehmen sind heute mehr denn je dazu aufgerufen, über den reinen Geschäftserfolg hinaus zu denken und nachhaltige, soziale und ethische Standards zu berücksichtigen. Diese Entwicklung ist nicht nur eine Reaktion auf den gesellschaftlichen Wandel, sondern…