LED-Bildschirme sind Flachbildschirme, bei denen die Hintergrundbeleuchtung aus Leuchtdioden (LEDs) besteht. Diese Technologie ermöglicht eine hohe Helligkeit, einen hohen Kontrast und eine gute Farbwiedergabe. LED-Bildschirme werden häufig in Fernsehern, Monitoren und Werbetafeln eingesetzt.
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Ein Betriebsrat hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung von LED-Bildschirmen, um damit die Belegschaft zu informieren. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber seinerseits LED-Bildschirme nutzt, um damit Mitarbeiter Informationen zur Verfügung zu stellen. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt am Main (Az.: 23 BV 671/15) jüngst entschieden. In dem Rechtstreit machte der Betriebsrat — der…