Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg

Das Lan­des­ar­beits­ge­richt Ber­lin-Bran­den­burg ist ein Gericht der Arbeits­ge­richts­bar­keit in der Regi­on Ber­lin-Bran­den­burg. Es ist die zwei­te Instanz für arbeits­recht­li­che Strei­tig­kei­ten und ent­schei­det über Beru­fun­gen gegen Urtei­le der Arbeits­ge­rich­te. Das Lan­des­ar­beits­ge­richt hat die Auf­ga­be, Rechts­strei­tig­kei­ten zwi­schen Arbeit­neh­mern und Arbeit­ge­bern zu klä­ren und eine gerech­te Recht­spre­chung im Arbeits­recht sicherzustellen.


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    Keine gerichtliche Überprüfung der Mitbestimmungsvereinbarung bei der Zalando SE auf Antrag von ver.di

    Das Lan­des­ar­beits­ge­richt Ber­lin-Bran­den­burg hat den Antrag der Ver­ein­ten Dienst­leis­tungs­ge­werk­schaft ver.di auf Fest­stel­lung der Unwirk­sam­keit der Mit­be­stim­mungs­ver­ein­ba­rung bei der Zalan­do SE für unzu­läs­sig gehal­ten und damit die Ent­schei­dung des Arbeits­ge­richts Ber­lin (Pres­se­mit­tei­lung Nr. 28/16 vom 04.07.2016) bestätigt. Eine Gesell­schaft euro­päi­schen Rechts (Socie­tas Euro­paea – SE) wird aus­ge­hend von bereits bestehen­den Gesell­schaf­ten gegrün­det. Hier­bei ist nach dem…