Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ist ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit in der Region Berlin-Brandenburg. Es ist die zweite Instanz für arbeitsrechtliche Streitigkeiten und entscheidet über Berufungen gegen Urteile der Arbeitsgerichte. Das Landesarbeitsgericht hat die Aufgabe, Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu klären und eine gerechte Rechtsprechung im Arbeitsrecht sicherzustellen.