LAG

LAG steht für “Local Area Net­work Game” und bezeich­net ein Com­pu­ter­spiel, das über ein loka­les Netz­werk gespielt wird. Dabei kön­nen meh­re­re Spie­ler gleich­zei­tig mit­ein­an­der inter­agie­ren und gegen­ein­an­der antre­ten. LAGs ermög­li­chen eine direk­te Ver­bin­dung zwi­schen den Spie­lern, was zu einer gerin­gen Latenz­zeit und einer flüs­si­gen Spiel­um­ge­bung führt. Die­se Art von Spie­len erfor­dert in der Regel eine sta­bi­le Netz­werk­ver­bin­dung und eine aus­rei­chen­de Bandbreite.


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    Keine gerichtliche Überprüfung der Mitbestimmungsvereinbarung bei der Zalando SE auf Antrag von ver.di

    Das Lan­des­ar­beits­ge­richt Ber­lin-Bran­den­burg hat den Antrag der Ver­ein­ten Dienst­leis­tungs­ge­werk­schaft ver.di auf Fest­stel­lung der Unwirk­sam­keit der Mit­be­stim­mungs­ver­ein­ba­rung bei der Zalan­do SE für unzu­läs­sig gehal­ten und damit die Ent­schei­dung des Arbeits­ge­richts Ber­lin (Pres­se­mit­tei­lung Nr. 28/16 vom 04.07.2016) bestätigt. Eine Gesell­schaft euro­päi­schen Rechts (Socie­tas Euro­paea – SE) wird aus­ge­hend von bereits bestehen­den Gesell­schaf­ten gegrün­det. Hier­bei ist nach dem…