Kündigungsgründe sind die rechtliche Basis für eine Kündigung und müssen sozial gerechtfertigt sein. Es gibt drei Hauptarten: personenbedingte, verhaltensbedingte und betriebsbedingte Gründe. Personenbedingte Gründe beziehen sich auf persönliche Einschränkungen, verhaltensbedingte auf das Fehlverhalten des Arbeitnehmers und betriebsbedingte auf betriebliche Erfordernisse. Jeder Grund muss klar dargelegt und nachvollziehbar sein.
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§ 102 BetrVG einfach erklärt: Mitbestimmung des Betriebsrats bei Kündigungen, Rechte, Pflichten & Fristen. So geht's richtig!
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Erfahren Sie, welche Rechte der Betriebsrat bei Kündigungen hat, welche Pflichten Arbeitgeber erfüllen müssen und welche Konsequenzen bei Fehlern drohen. Mit praxisnahen Tipps und relevanter Rechtsprechung.