Die Kündigung im Arbeitsrecht bezeichnet die einseitige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer. Sie muss schriftlich erfolgen und unterliegt bestimmten Kündigungsfristen, die sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit richten. Das Kündigungsschutzgesetz schützt Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen, insbesondere in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern. Eine Kündigung kann ordentlich (fristgemäß) oder außerordentlich (fristlos) erfolgen, wobei für Letztere ein wichtiger Grund vorliegen muss.
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