Kündigung Arbeitsrecht

Die Kün­di­gung im Arbeits­recht bezeich­net die ein­sei­ti­ge Been­di­gung eines Arbeits­ver­hält­nis­ses durch Arbeit­ge­ber oder Arbeit­neh­mer. Sie muss schrift­lich erfol­gen und unter­liegt bestimm­ten Kün­di­gungs­fris­ten, die sich nach der Dau­er der Betriebs­zu­ge­hö­rig­keit rich­ten. Das Kün­di­gungs­schutz­ge­setz schützt Arbeit­neh­mer vor unge­recht­fer­tig­ten Kün­di­gun­gen, ins­be­son­de­re in Betrie­ben mit mehr als zehn Mit­ar­bei­tern. Eine Kün­di­gung kann ordent­lich (frist­ge­mäß) oder außer­or­dent­lich (frist­los) erfol­gen, wobei für Letz­te­re ein wich­ti­ger Grund vor­lie­gen muss.