Klageerhebung

Kla­ge­er­he­bung bezeich­net die for­mel­le Ein­lei­tung eines gericht­li­chen Ver­fah­rens durch eine Par­tei, die ihre Rech­te durch das Gericht durch­set­zen las­sen möch­te. Sie erfolgt durch Ein­rei­chung einer Kla­ge­schrift bei dem zustän­di­gen Gericht, in der der Klä­ger sei­nen Anspruch begrün­det und Bewei­se anführt. Die Kla­ge muss bestimm­ten for­mel­len Anfor­de­run­gen ent­spre­chen, die sich nach der jewei­li­gen Ver­fah­rens­ord­nung rich­ten, etwa der Zivil­pro­zess­ord­nung (ZPO) oder der Ver­wal­tungs­ge­richts­ord­nung (VwGO). Nach der Kla­ge­er­he­bung wird das Ver­fah­ren eröff­net, und die Gegen­sei­te erhält Gele­gen­heit zur Stellungnahme.


  • Arbeitnehmerrechte: Ein umfassender Leitfaden

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    Arbeitnehmerrechte: Ein umfassender Leitfaden

    Arbeit­neh­mer­rech­te sind von ent­schei­den­der Bedeu­tung, um fai­re Arbeits­be­din­gun­gen und den Schutz der Arbeit­neh­mer in Deutsch­land zu gewähr­leis­ten. In die­sem umfas­sen­den Leit­fa­den liegt der Fokus dar­auf, Ihnen einen detail­lier­ten Über­blick über die Arbeit­neh­mer­rech­te im deut­schen Arbeits­recht zu geben und Ihnen dabei zu hel­fen, Ihre Rech­te bes­ser zu ver­ste­hen und zu schützen. Arbeit­neh­mer­rech­te sind gesetz­lich ver­an­ker­te Schutz­maß­nah­men,…