Klageerhebung bezeichnet die formelle Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens durch eine Partei, die ihre Rechte durch das Gericht durchsetzen lassen möchte. Sie erfolgt durch Einreichung einer Klageschrift bei dem zuständigen Gericht, in der der Kläger seinen Anspruch begründet und Beweise anführt. Die Klage muss bestimmten formellen Anforderungen entsprechen, die sich nach der jeweiligen Verfahrensordnung richten, etwa der Zivilprozessordnung (ZPO) oder der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Nach der Klageerhebung wird das Verfahren eröffnet, und die Gegenseite erhält Gelegenheit zur Stellungnahme.