Klage gegen Kündigung

Eine Kün­di­gungs­schutz­kla­ge ermög­licht es Arbeit­neh­mern, die Recht­mä­ßig­keit ihrer Kün­di­gung vor dem Arbeits­ge­richt zu über­prü­fen. Sie muss inner­halb von drei Wochen nach Erhalt der Kün­di­gung ein­ge­reicht wer­den. Ziel ist die Fest­stel­lung, ob die Kün­di­gung sozi­al unge­recht­fer­tigt oder формально feh­ler­haft ist. Bei Erfolg kann das Arbeits­ver­hält­nis fort­ge­setzt oder eine Abfin­dung ver­ein­bart wer­den.