Justiz

Die Jus­tiz ist die drit­te Staats­ge­walt neben der Legis­la­ti­ve und Exe­ku­ti­ve und ist für die Recht­spre­chung zustän­dig. Sie sorgt für die Ein­hal­tung von Geset­zen, schützt die Rech­te der Bür­ger und ahn­det Rechts­ver­stö­ße. In Deutsch­land ist die Jus­tiz in ver­schie­de­ne Gerichts­bar­kei­ten unter­teilt, die unab­hän­gig von­ein­an­der agie­ren, um eine fai­re und unpar­tei­ische Rechts­an­wen­dung zu gewähr­leis­ten.