IT-Nutzung

Eine IT-Nut­zung-Rege­lung defi­niert die betrieb­li­chen Vor­ga­ben für den Ein­satz von IT-Sys­te­men, Inter­net und E‑Mail am Arbeits­platz. Sie legt fest, in wel­chem Umfang die pri­va­te Nut­zung erlaubt ist, wel­che Sicher­heits­maß­nah­men gel­ten und wie der Daten­schutz gewähr­leis­tet wird. Recht­lich basiert die Rege­lung auf dem Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz (BetrVG), der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) und spe­zi­fi­schen IT-Sicher­heits­richt­li­ni­en. Ziel ist es, eine siche­re, trans­pa­ren­te und rechts­si­che­re Nut­zung der betrieb­li­chen IT-Infra­struk­tur zu gewähr­leis­ten und den Betriebs­rat bei wesent­li­chen Ände­run­gen früh­zei­tig einzubeziehen.