Homeoffice Recht

Home­of­fice-Recht umfasst die Gesamt­heit der gesetz­li­chen und ver­trag­li­chen Rege­lun­gen, die das Arbei­ten von zu Hau­se aus defi­nie­ren, wobei in Deutsch­land aktu­ell kein gene­rel­ler gesetz­li­cher Anspruch dar­auf besteht. Die kon­kre­te Aus­ge­stal­tung erfolgt meist über indi­vi­du­el­le Arbeits­ver­trä­ge oder Betriebs­ver­ein­ba­run­gen, die Rech­te und Pflich­ten bei­der Sei­ten fest­le­gen. Zu den zen­tra­len Inhal­ten gehö­ren Fra­gen des Arbeits­schut­zes, der Daten­si­cher­heit sowie der Kos­ten­tra­gung für Arbeits­mit­tel und die Ein­hal­tung von Arbeits­zei­ten. Auch im Home­of­fice ist der Arbeit­ge­ber ver­pflich­tet, für die Sicher­heit und Gesund­heit der Beschäf­tig­ten zu sor­gen und die Ein­hal­tung des Arbeits­zeit­ge­set­zes zu über­wa­chen.


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