Heiligabend

Heiligabend ist der 24. Dezember und stellt im deutschen Arbeitsrecht einen besonderen Tag dar, dessen rechtliche Behandlung von der Branche und betrieblichen Besonderheiten abhängt. Während Heiligabend kein gesetzlicher Feiertag im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes ist, können Arbeitgeber und Betriebsräte besondere Regelungen für diesen Tag treffen, um Arbeitnehmern familiäre Verpflichtungen zu ermöglichen. In vielen Branchen (wie Einzelhandel oder Gastronomie) wird Heiligabend als Arbeitstag gestaltet, sodass betroffene Arbeitnehmer unter Umständen Anspruch auf Ausgleichstage oder Zuschläge haben. Betriebsräte haben Mitspracherecht bei der Gestaltung von Dienstplänen für Heiligabend.