Heiligabend ist der 24. Dezember und stellt im deutschen Arbeitsrecht einen besonderen Tag dar, dessen rechtliche Behandlung von der Branche und betrieblichen Besonderheiten abhängt. Während Heiligabend kein gesetzlicher Feiertag im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes ist, können Arbeitgeber und Betriebsräte besondere Regelungen für diesen Tag treffen, um Arbeitnehmern familiäre Verpflichtungen zu ermöglichen. In vielen Branchen (wie Einzelhandel oder Gastronomie) wird Heiligabend als Arbeitstag gestaltet, sodass betroffene Arbeitnehmer unter Umständen Anspruch auf Ausgleichstage oder Zuschläge haben. Betriebsräte haben Mitspracherecht bei der Gestaltung von Dienstplänen für Heiligabend.

/
Muss man Heiligabend und Silvester 2025 arbeiten? Infos zur Rechtslage, Urlaubstagen und den Rechten des Betriebsrats für den Jahreswechsel.

/
Das Jahr neigt sich schon wieder dem Ende entgegen. Bereits das zweite Jahr ganz im Zeichen der Coronapandemie, aber darum soll es heute nicht gehen. Nicht selten findet man die Meinung vor, der 24. und 31. Dezember eines Jahres seien gesetzliche Feiertage. Dies trifft nicht zu. Auch greift keine Feiertagsregelung für den Nachmittag an Heiligabend…