gUG (haftungsbeschränkt)

Die gUG (haf­tungs­be­schränkt) ist eine Rechts­form für gemein­nüt­zi­ge Unter­neh­men in Deutsch­land. Sie wur­de ein­ge­führt, um auch klei­nen Orga­ni­sa­tio­nen mit begrenz­tem Kapi­tal die Mög­lich­keit zu geben, sich als gemein­nüt­zi­ges Unter­neh­men zu eta­blie­ren. Im Gegen­satz zur gGmbH haf­tet bei der gUG (haf­tungs­be­schränkt) das Stamm­ka­pi­tal nicht, son­dern es wird ein Min­dest­ka­pi­tal von einem Euro vor­ge­schrie­ben. Die gUG (haf­tungs­be­schränkt) unter­liegt den glei­chen recht­li­chen und steu­er­li­chen Vor­schrif­ten wie ande­re gemein­nüt­zi­ge Organisationen.


  • BGH-Urteil zur Bezeichnung von gemeinnützigen Unternehmergesellschaften

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    BGH-Urteil zur Bezeichnung von gemeinnützigen Unternehmergesellschaften

    Am 28. April 2020 hat der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) ein rich­tungs­wei­sen­des Urteil zur Bezeich­nung von gemein­nüt­zi­gen Unter­neh­mer­ge­sell­schaf­ten gefällt. Die­ses Urteil schafft Rechts­si­cher­heit für Grün­der und Betrei­ber von gemein­nüt­zi­gen Unter­neh­mer­ge­sell­schaf­ten in Deutschland. Sachverhalt Eine gemein­nüt­zi­ge Unter­neh­mer­ge­sell­schaft (haf­tungs­be­schränkt) woll­te ihre Ein­tra­gung im Han­dels­re­gis­ter vor­neh­men und dabei den abge­kürz­ten Rechts­form­zu­satz “gUG” ver­wen­den. Das Regis­ter­ge­richt lehn­te die Ein­tra­gung jedoch ab,…