gUG (haftungsbeschränkt)

Die gUG (haftungsbeschränkt) ist eine Rechtsform für gemeinnützige Unternehmen in Deutschland. Sie wurde eingeführt, um auch kleinen Organisationen mit begrenztem Kapital die Möglichkeit zu geben, sich als gemeinnütziges Unternehmen zu etablieren. Im Gegensatz zur gGmbH haftet bei der gUG (haftungsbeschränkt) das Stammkapital nicht, sondern es wird ein Mindestkapital von einem Euro vorgeschrieben. Die gUG (haftungsbeschränkt) unterliegt den gleichen rechtlichen und steuerlichen Vorschriften wie andere gemeinnützige Organisationen.


  • BGH-Urteil zur Bezeichnung von gemeinnützigen Unternehmergesellschaften

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    BGH-Urteil zur Bezeichnung von gemeinnützigen Unternehmergesellschaften

    Am 28. April 2020 hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein richtungsweisendes Urteil zur Bezeichnung von gemeinnützigen Unternehmergesellschaften gefällt. Dieses Urteil schafft Rechtssicherheit für Gründer und Betreiber von gemeinnützigen Unternehmergesellschaften in Deutschland. Sachverhalt Eine gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) wollte ihre Eintragung im Handelsregister vornehmen und dabei den abgekürzten Rechtsformzusatz „gUG“ verwenden. Das Registergericht lehnte die Eintragung jedoch ab,…