Die gUG steht für „gemeinnützige Unternehmergesellschaft“ und ist eine Rechtsform für Unternehmen mit gemeinnützigen Zwecken. Sie ähnelt der GmbH, hat jedoch niedrigere Mindestkapitalanforderungen. Die gUG kann als Sprungbrett für gemeinnützige Organisationen dienen, um mit geringem Startkapital zu beginnen und später in eine GmbH umgewandelt zu werden. Die Gewinne der gUG müssen für gemeinnützige Zwecke verwendet werden.

Redaktion
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Am 28. April 2020 hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein richtungsweisendes Urteil zur Bezeichnung von gemeinnützigen Unternehmergesellschaften gefällt. Dieses Urteil schafft Rechtssicherheit für Gründer und Betreiber von gemeinnützigen Unternehmergesellschaften in Deutschland. Sachverhalt Eine gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) wollte ihre Eintragung im Handelsregister vornehmen und dabei den abgekürzten Rechtsformzusatz „gUG“ verwenden. Das Registergericht lehnte die Eintragung jedoch ab,…
