gUG

Die gUG steht für “gemein­nüt­zi­ge Unter­neh­mer­ge­sell­schaft” und ist eine Rechts­form für Unter­neh­men mit gemein­nüt­zi­gen Zwe­cken. Sie ähnelt der GmbH, hat jedoch nied­ri­ge­re Min­dest­ka­pi­tal­an­for­de­run­gen. Die gUG kann als Sprung­brett für gemein­nüt­zi­ge Orga­ni­sa­tio­nen die­nen, um mit gerin­gem Start­ka­pi­tal zu begin­nen und spä­ter in eine GmbH umge­wan­delt zu wer­den. Die Gewin­ne der gUG müs­sen für gemein­nüt­zi­ge Zwe­cke ver­wen­det werden.


  • BGH-Urteil zur Bezeichnung von gemeinnützigen Unternehmergesellschaften

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    BGH-Urteil zur Bezeichnung von gemeinnützigen Unternehmergesellschaften

    Am 28. April 2020 hat der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) ein rich­tungs­wei­sen­des Urteil zur Bezeich­nung von gemein­nüt­zi­gen Unter­neh­mer­ge­sell­schaf­ten gefällt. Die­ses Urteil schafft Rechts­si­cher­heit für Grün­der und Betrei­ber von gemein­nüt­zi­gen Unter­neh­mer­ge­sell­schaf­ten in Deutschland. Sachverhalt Eine gemein­nüt­zi­ge Unter­neh­mer­ge­sell­schaft (haf­tungs­be­schränkt) woll­te ihre Ein­tra­gung im Han­dels­re­gis­ter vor­neh­men und dabei den abge­kürz­ten Rechts­form­zu­satz “gUG” ver­wen­den. Das Regis­ter­ge­richt lehn­te die Ein­tra­gung jedoch ab,…