GoBD

GoBD regelt die Anfor­de­run­gen an die elek­tro­ni­sche Buch­füh­rung und Auf­zeich­nun­gen. Dazu gehört die Unver­än­der­bar­keit, Voll­stän­dig­keit und zeit­na­he Erfas­sung von Geschäfts­vor­fäl­len. Eine ord­nungs­ge­mä­ße Ver­fah­rens­do­ku­men­ta­ti­on ist Pflicht. Bei Ver­stö­ßen dro­hen steu­er­li­che Konsequenzen.