Gleichbehandlungsgebot

Das Gleich­be­hand­lungs­ge­bot ist ein recht­li­cher Grund­satz, der vor­schreibt, dass wesent­lich glei­che Sach­ver­hal­te auch gleich behan­delt wer­den müs­sen. Er fin­det vor allem im Arbeits­recht und im öffent­li­chen Recht Anwen­dung, um will­kür­li­che Benach­tei­li­gun­gen ein­zel­ner Per­so­nen oder Grup­pen zu ver­hin­dern. Grund­la­ge ist der all­ge­mei­ne Gleich­heits­satz, wonach nie­mand ohne einen sach­lich recht­fer­ti­gen­den Grund schlech­ter gestellt wer­den darf als ande­re in einer ver­gleich­ba­ren Lage. Eine unter­schied­li­che Behand­lung ist somit nur zuläs­sig, wenn es hier­für trif­ti­ge und objek­ti­ve Grün­de gibt.


  • ESG und Arbeitsrecht: Eine neue Ära der Unternehmensverantwortung

    /

    ESG und Arbeitsrecht: Eine neue Ära der Unternehmensverantwortung

    Die Welt befin­det sich an einem Wen­de­punkt, an dem ESG (Envi­ron­men­tal, Social, Gover­nan­ce) zuneh­mend in den Mit­tel­punkt der Unter­neh­mens­füh­rung rückt. Unter­neh­men sind heu­te mehr denn je dazu auf­ge­ru­fen, über den rei­nen Geschäfts­er­folg hin­aus zu den­ken und nach­hal­ti­ge, sozia­le und ethi­sche Stan­dards zu berück­sich­ti­gen. Die­se Ent­wick­lung ist nicht nur eine Reak­ti­on auf den gesell­schaft­li­chen Wan­del, son­dern…