Das Gleichbehandlungsgebot ist ein rechtlicher Grundsatz, der vorschreibt, dass wesentlich gleiche Sachverhalte auch gleich behandelt werden müssen. Er findet vor allem im Arbeitsrecht und im öffentlichen Recht Anwendung, um willkürliche Benachteiligungen einzelner Personen oder Gruppen zu verhindern. Grundlage ist der allgemeine Gleichheitssatz, wonach niemand ohne einen sachlich rechtfertigenden Grund schlechter gestellt werden darf als andere in einer vergleichbaren Lage. Eine unterschiedliche Behandlung ist somit nur zulässig, wenn es hierfür triftige und objektive Gründe gibt.

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Die Welt befindet sich an einem Wendepunkt, an dem ESG (Environmental, Social, Governance) zunehmend in den Mittelpunkt der Unternehmensführung rückt. Unternehmen sind heute mehr denn je dazu aufgerufen, über den reinen Geschäftserfolg hinaus zu denken und nachhaltige, soziale und ethische Standards zu berücksichtigen. Diese Entwicklung ist nicht nur eine Reaktion auf den gesellschaftlichen Wandel, sondern…