Gleichbehandlung bedeutet, dass alle Menschen die gleichen Rechte und Chancen haben sollen, unabhängig von persönlichen Merkmalen wie Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Das Prinzip der Gleichbehandlung zielt darauf ab, Diskriminierung zu verhindern und sicherzustellen, dass jeder Mensch fair und respektvoll behandelt wird. In Deutschland ist die Gleichbehandlung im Grundgesetz und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verankert. Das AGG verbietet Diskriminierung in verschiedenen Lebensbereichen, wie beispielsweise im Arbeitsleben, bei der Wohnungssuche oder beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen. Gleichbehandlung bedeutet jedoch nicht, dass alle Menschen identisch behandelt werden müssen. Es geht vielmehr darum, sicherzustellen, dass Unterschiede berücksichtigt werden, um Benachteiligungen auszugleichen und gleiche Chancen zu gewährleisten.
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Diskriminierung am Arbeitsplatz? Erfahren Sie Ihre Rechte nach dem AGG, Schutzmaßnahmen im Betrieb und konkrete Schritte, um sich erfolgreich zu wehren.
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Künstliche Intelligenz (KI) revolutioniert die Arbeitswelt und stellt neue Herausforderungen an das Arbeitsrecht. Mit technologischen Fortschritten gehen nicht nur Chancen, sondern auch bedeutende rechtliche und ethische Fragestellungen einher. Dieser Artikel beleuchtet, wie KI-Systeme in Unternehmen integriert werden können, während gleichzeitig die Rechte der Arbeitnehmer geschützt und die Einhaltung des Datenschutzes gewährleistet wird. Dabei werden sowohl…