Die Geschlechterquote ist ein Instrument, das einen festen Anteil von Frauen und Männern in bestimmten Berufsfeldern, Führungspositionen oder politischen Gremien vorschreibt. Sie dient dazu, eine bestehende Unterrepräsentanz eines Geschlechts abzubauen und die tatsächliche Gleichstellung in der Gesellschaft aktiv zu fördern. Die Umsetzung erfolgt dabei entweder durch verbindliche gesetzliche Vorgaben oder durch freiwillige Selbstverpflichtungen von Organisationen. Ziel dieser Regelung ist es, durch eine ausgewogenere Besetzung von Entscheidungsebenen langfristig strukturelle Barrieren zu überwinden.

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Betriebsratswahl wegen Fehlern beim Minderheitenschutz unwirksam. Das ArbG Berlin urteilte zum „diversen Geschlecht“. Tipps für Wahlvorstände.Betriebsratswahl wegen Fehlern beim Minderheitenschutz unwirksam. Das ArbG Berlin urteilte zum „diversen Geschlecht“. Tipps für Wahlvorstände.