Gerichtsbarkeit

Gerichts­bar­keit ist die Staats­ge­walt, die durch Gerich­te aus­ge­übt wird, um Recht zu spre­chen und Rechts­strei­tig­kei­ten zu ent­schei­den. Sie ist in Deutsch­land in ver­schie­de­ne Zwei­ge unter­teilt, wie die ordent­li­che Gerichts­bar­keit (Zivil- und Straf­recht), die Arbeits­ge­richts­bar­keit, die Ver­wal­tungs­ge­richts­bar­keit, die Finanz­ge­richts­bar­keit und die Sozi­al­ge­richts­bar­keit. Ihre Haupt­auf­ga­be ist die Sicher­stel­lung der Rechts­staat­lich­keit und der Schutz indi­vi­du­el­ler Rech­te durch unab­hän­gi­ge und unpar­tei­ische Ent­schei­dun­gen.