Gerichtsbarkeit ist die Staatsgewalt, die durch Gerichte ausgeübt wird, um Recht zu sprechen und Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden. Sie ist in Deutschland in verschiedene Zweige unterteilt, wie die ordentliche Gerichtsbarkeit (Zivil- und Strafrecht), die Arbeitsgerichtsbarkeit, die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Finanzgerichtsbarkeit und die Sozialgerichtsbarkeit. Ihre Hauptaufgabe ist die Sicherstellung der Rechtsstaatlichkeit und der Schutz individueller Rechte durch unabhängige und unparteiische Entscheidungen.