Gerichtsbarkeit

Gerichtsbarkeit ist die Staatsgewalt, die durch Gerichte ausgeübt wird, um Recht zu sprechen und Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden. Sie ist in Deutschland in verschiedene Zweige unterteilt, wie die ordentliche Gerichtsbarkeit (Zivil- und Strafrecht), die Arbeitsgerichtsbarkeit, die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Finanzgerichtsbarkeit und die Sozialgerichtsbarkeit. Ihre Hauptaufgabe ist die Sicherstellung der Rechtsstaatlichkeit und der Schutz individueller Rechte durch unabhängige und unparteiische Entscheidungen.