gemeinsame Einrichtung

Eine gemeinsame Einrichtung ist eine Organisation, die von zwei oder mehr rechtlich eigenständigen Partnern gebildet wird, um eine bestimmte Aufgabe dauerhaft und arbeitsteilig zu erfüllen. Im deutschen Sozialrecht bezeichnet der Begriff primär die Kooperation zwischen der Bundesagentur für Arbeit und kommunalen Trägern zur Führung eines Jobcenters. Zudem existieren im Arbeitsrecht gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien, die beispielsweise soziale Leistungen oder die Altersvorsorge für eine ganze Branche verwalten. Diese Einheiten dienen dazu, Ressourcen zu bündeln und die Zuständigkeiten der beteiligten Träger unter einer einheitlichen Struktur zu koordinieren.


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