Gemeinnützige Unternehmen

Gemein­nüt­zi­ge Unter­neh­men sind Orga­ni­sa­tio­nen, die nicht pri­mär auf Gewinn­erzie­lung aus­ge­rich­tet sind, son­dern einen gemein­nüt­zi­gen Zweck ver­fol­gen. Sie die­nen dem All­ge­mein­wohl und set­zen ihre Gewin­ne für sozia­le, kul­tu­rel­le oder öko­lo­gi­sche Zwe­cke ein. Gemein­nüt­zi­ge Unter­neh­men kön­nen bei­spiels­wei­se in den Berei­chen Bil­dung, Gesund­heit, Umwelt­schutz oder sozia­le Dienst­leis­tun­gen tätig sein. Sie sind oft als Ver­ei­ne, Stif­tun­gen oder Genos­sen­schaf­ten orga­ni­siert und unter­lie­gen bestimm­ten recht­li­chen Vor­ga­ben und Kontrollen.


  • BGH-Urteil zur Bezeichnung von gemeinnützigen Unternehmergesellschaften

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    BGH-Urteil zur Bezeichnung von gemeinnützigen Unternehmergesellschaften

    Am 28. April 2020 hat der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) ein rich­tungs­wei­sen­des Urteil zur Bezeich­nung von gemein­nüt­zi­gen Unter­neh­mer­ge­sell­schaf­ten gefällt. Die­ses Urteil schafft Rechts­si­cher­heit für Grün­der und Betrei­ber von gemein­nüt­zi­gen Unter­neh­mer­ge­sell­schaf­ten in Deutschland. Sachverhalt Eine gemein­nüt­zi­ge Unter­neh­mer­ge­sell­schaft (haf­tungs­be­schränkt) woll­te ihre Ein­tra­gung im Han­dels­re­gis­ter vor­neh­men und dabei den abge­kürz­ten Rechts­form­zu­satz “gUG” ver­wen­den. Das Regis­ter­ge­richt lehn­te die Ein­tra­gung jedoch ab,…