Der Begriff “fristlos” bezeichnet eine Handlung oder Entscheidung, die ohne Einhaltung einer vorgeschriebenen Frist erfolgt. Es bedeutet, dass eine Verpflichtung oder ein Vertrag sofort und ohne Vorankündigung beendet wird. Eine fristlose Kündigung kann beispielsweise bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen oder grobem Fehlverhalten ausgesprochen werden.
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Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 01.11.2017 — 24 Ca 4261/17 — Das ArbG Berlin hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Trainers für Radsport am Olympiastützpunkt Berlin der mit versteckter Kamera in der Umkleidekabine Sportlerinnen gefilmt hat, wirksam ist. Der Trainer für Radsport am Olympiastützpunkt Berlin hatte sich gegen seine fristlose Kündigung gewehrt. Er hatte in der…