fristlos

Der Begriff “frist­los” bezeich­net eine Hand­lung oder Ent­schei­dung, die ohne Ein­hal­tung einer vor­ge­schrie­be­nen Frist erfolgt. Es bedeu­tet, dass eine Ver­pflich­tung oder ein Ver­trag sofort und ohne Vor­ankün­di­gung been­det wird. Eine frist­lo­se Kün­di­gung kann bei­spiels­wei­se bei schwer­wie­gen­den Ver­trags­ver­let­zun­gen oder gro­bem Fehl­ver­hal­ten aus­ge­spro­chen werden.