Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Innerhalb dieser Zeit muss der Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht Klage einreichen, um die Rechtmäßigkeit der Kündigung prüfen zu lassen. Erfolgt keine Klage innerhalb dieser Frist, gilt die Kündigung in der Regel als rechtswirksam. Eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage kann unter Umständen zu einer Abfindung oder Weiterbeschäftigung führen.
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Erfahren Sie, wie Sie mit einer Kündigungsschutzklage Ihre Rechte wahren: 3-Wochen-Frist, Ablauf vor dem Arbeitsgericht, Kosten & Chancen auf Abfindung.