Freiwillige Leistungen

Frei­wil­li­ge Leis­tun­gen sind zusätz­li­che Ange­bo­te oder Zuwen­dun­gen, die über gesetz­li­che oder ver­trag­li­che Ver­pflich­tun­gen hin­aus­ge­hen. Sie wer­den von Arbeit­ge­bern, Kom­mu­nen oder Orga­ni­sa­tio­nen aus eige­nem Antrieb gewährt – etwa in Form von Gra­ti­fi­ka­tio­nen, Zuschüs­sen, Sach­leis­tun­gen oder beson­de­ren Unter­stüt­zungs­maß­nah­men. Ziel sol­cher Leis­tun­gen ist es oft, Moti­va­ti­on und Bin­dung zu stär­ken, sozia­le Ver­ant­wor­tung zu zei­gen oder das Betriebs­kli­ma zu ver­bes­sern. Da sie nicht ver­pflich­tend sind, kön­nen Umfang und Bedin­gun­gen indi­vi­du­ell gestal­tet wer­den.