Externer Sachverständiger

Ein exter­ner Sach­ver­stän­di­ger ist eine unab­hän­gi­ge Fach­per­son, die von Unter­neh­men, Gerich­ten oder Behör­den hin­zu­ge­zo­gen wird, um eine objek­ti­ve Ein­schät­zung oder Exper­ti­se zu einem bestimm­ten The­ma zu lie­fern. Beson­ders im Arbeits­recht kann ein Betriebs­rat gemäß § 80 Abs. 3 BetrVG exter­ne Sach­ver­stän­di­ge beauf­tra­gen, wenn inter­ne Kennt­nis­se nicht aus­rei­chen. Dies ist bei­spiels­wei­se bei kom­ple­xen tech­ni­schen oder recht­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen der Fall. In bestimm­ten Situa­tio­nen, wie der Ein­füh­rung von KI-Anwen­dun­gen, ent­fällt sogar der Nach­weis der Erfor­der­lich­keit für die Hin­zu­zie­hung eines Sachverständigen.