Ein externer Sachverständiger ist eine unabhängige Fachperson, die von Unternehmen, Gerichten oder Behörden hinzugezogen wird, um eine objektive Einschätzung oder Expertise zu einem bestimmten Thema zu liefern. Besonders im Arbeitsrecht kann ein Betriebsrat gemäß § 80 Abs. 3 BetrVG externe Sachverständige beauftragen, wenn interne Kenntnisse nicht ausreichen. Dies ist beispielsweise bei komplexen technischen oder rechtlichen Fragestellungen der Fall. In bestimmten Situationen, wie der Einführung von KI-Anwendungen, entfällt sogar der Nachweis der Erforderlichkeit für die Hinzuziehung eines Sachverständigen.
/
KI verändert die Arbeitswelt. Erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten Betriebsräte haben und wie externe Sachverständige unterstützen. Ein umfassender Leitfaden.