EU-Vertragsklauseln

EU-Ver­trags­klau­seln sind stan­dar­di­sier­te Rege­lun­gen, die von der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on ent­wi­ckelt wur­den, um die Ein­hal­tung von Daten­schutz- und Sicher­heits­an­for­de­run­gen bei der Ver­ar­bei­tung und Über­mitt­lung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten sicher­zu­stel­len. Sie die­nen als recht­li­che Grund­la­ge für den Daten­aus­tausch zwi­schen EU-Mit­glied­staa­ten und Dritt­län­dern, wobei ein ange­mes­se­nes Daten­schutz­ni­veau gewähr­leis­tet wird. Die­se Klau­seln sind beson­ders rele­vant für Unter­neh­men und Orga­ni­sa­tio­nen, die grenz­über­schrei­tend tätig sind und per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten verarbeiten.