Erreichbarkeit im Arbeitsrecht bezieht sich auf die Verpflichtung eines Arbeitnehmers, für den Arbeitgeber außerhalb der regulären Arbeitszeiten verfügbar zu sein. Dies kann Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft umfassen und muss klar in Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen geregelt sein. Die genauen Bedingungen und die Vergütung für Erreichbarkeit sind oft Gegenstand von Verhandlungen und gesetzlichen Bestimmungen, um die Work-Life-Balance der Arbeitnehmer zu schützen.