Erreichbarkeit

Erreich­bar­keit im Arbeits­recht bezieht sich auf die Ver­pflich­tung eines Arbeit­neh­mers, für den Arbeit­ge­ber außer­halb der regu­lä­ren Arbeits­zei­ten ver­füg­bar zu sein. Dies kann Bereit­schafts­dienst oder Ruf­be­reit­schaft umfas­sen und muss klar in Arbeits­ver­trä­gen oder Tarif­ver­trä­gen gere­gelt sein. Die genau­en Bedin­gun­gen und die Ver­gü­tung für Erreich­bar­keit sind oft Gegen­stand von Ver­hand­lun­gen und gesetz­li­chen Bestim­mun­gen, um die Work-Life-Balan­ce der Arbeit­neh­mer zu schüt­zen.


  • 🎆 Danke 2025 – willkommen 2026! 🎆

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    🎆 Danke 2025 – willkommen 2026! 🎆

    Die ibp.Kanzlei bedankt sich herz­lich für Ihr Ver­trau­en im Jahr 2025 und wünscht Ihnen einen guten Rutsch sowie einen erfolg­rei­chen Start in 2026. ✨ 🗓️ Hin­weis zur Erreich­bar­keit: Wir sind bis ein­schließ­lich 11.01.2026 nicht erreich­bar und ab Mon­tag, 12.01.2026 wie­der für Sie da. ✅ ⏳ Wich­tig bei Frist­sa­chen: Arbeits­recht­li­che Fris­ten (z.B. nach Zugang einer Kün­di­gung)…

  • Strukturreform NRW: Kahlschlag bei Arbeitsgerichten – 16 Standorte vor dem Aus

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    Strukturreform NRW: Kahlschlag bei Arbeitsgerichten – 16 Standorte vor dem Aus

    Das NRW-Justizministerium plant die Schließung von 16 Arbeitsgerichten. Erfahren Sie die Hintergründe der Strukturreform und die Auswirkungen auf Betriebsräte und Arbeitnehmer.