Der Begriff Erleichterungen beschreibt rechtliche oder organisatorische Sonderregelungen, die von allgemeinen Anforderungen abweichen, um eine Aufgabe oder Pflicht einfacher gestaltbar zu machen. Solche Maßnahmen werden häufig eingesetzt, um bürokratische Hürden abzubauen oder individuelle Nachteile, beispielsweise in Prüfungen oder im Steuerrecht, auszugleichen. Dabei wird das Ziel verfolgt, eine angemessene Berücksichtigung besonderer Umstände zu gewährleisten, ohne das zugrunde liegende Regelwerk vollständig aufzuheben. Insgesamt dienen Erleichterungen dazu, Flexibilität in starren Systemen zu schaffen und die Teilhabe oder Handlungsfähigkeit der Betroffenen zu fördern.

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Der „Omnibus“ zur EU-Lieferkettenrichtlinie: Was Unternehmen jetzt über Änderungen, Erleichterungen und Kritik wissen müssen.