Die Entscheidung 24 BVGa 1/24 bezeichnet einen Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 8. Januar 2024 im Tarifkonflikt zwischen der Deutschen Bahn und der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL). In diesem Eilverfahren wies das Gericht den Antrag der Deutschen Bahn ab, den angekündigten mehrtägigen Streik der GDL per einstweiliger Verfügung zu untersagen. Die Richter begründeten dies damit, dass der Arbeitskampf nicht offensichtlich unverhältnismäßig oder rechtswidrig sei. Infolgedessen konnte der großflächige Streik im Personen- und Güterverkehr wie geplant durchgeführt werden.

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Das Arbeitsgericht Hamburg hat in einer grundlegenden Entscheidung die Mitbestimmungsrechte bei der Einführung von Künstlicher Intelligenz (KI) in den Arbeitsprozess eines Unternehmens beleuchtet. Mit dem Beschluss vom 16. Januar 2024, Aktenzeichen 24 BVGa 1/24, wurde ein bedeutender Fall entschieden, der die Rolle des Betriebsrats beim Einsatz neuer Technologien wie ChatGPT thematisiert. Der Fall betraf den…