Entscheidung 24 BVGa 1/24

Die Entscheidung 24 BVGa 1/24 bezeichnet einen Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 8. Januar 2024 im Tarifkonflikt zwischen der Deutschen Bahn und der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL). In diesem Eilverfahren wies das Gericht den Antrag der Deutschen Bahn ab, den angekündigten mehrtägigen Streik der GDL per einstweiliger Verfügung zu untersagen. Die Richter begründeten dies damit, dass der Arbeitskampf nicht offensichtlich unverhältnismäßig oder rechtswidrig sei. Infolgedessen konnte der großflächige Streik im Personen- und Güterverkehr wie geplant durchgeführt werden.