einvernehmliche Trennung

Eine ein­ver­nehm­li­che Tren­nung bezeich­net eine Situa­ti­on, in der sich zwei Par­tei­en einig sind, ihre Bezie­hung oder Part­ner­schaft zu been­den. Dabei erfolgt die Tren­nung auf­grund einer gemein­sa­men Ent­schei­dung und ohne Kon­flik­te oder Strei­tig­kei­ten. Bei­de Par­tei­en stim­men der Tren­nung zu und arbei­ten zusam­men, um die Ange­le­gen­hei­ten im Zusam­men­hang mit der Tren­nung zu regeln, wie bei­spiels­wei­se die Auf­tei­lung von Ver­mö­gen oder die Rege­lung von Sor­ge­rechts­fra­gen. Eine ein­ver­nehm­li­che Tren­nung kann dazu bei­tra­gen, dass der Pro­zess der Tren­nung für bei­de Par­tei­en weni­ger belas­tend und emo­tio­nal schwie­rig ist.


  • Was muss ich beachten, wenn ich einen Aufhebungsvertrag oder einen Abwicklungsvertrag unterschreiben soll?

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    Was muss ich beachten, wenn ich einen Aufhebungsvertrag oder einen Abwicklungsvertrag unterschreiben soll?

    Arbeits­ver­trä­ge kön­nen auf ver­schie­de­ne Wei­se been­det wer­den, und zwei wich­ti­ge recht­li­che Instru­men­te dafür sind der Auf­he­bungs­ver­trag und der Abwick­lungs­ver­trag. Bei­de Ver­trä­ge haben unter­schied­li­che Funk­tio­nen und Anfor­de­run­gen, die es zu ver­ste­hen gilt, bevor eine Unter­schrift geleis­tet wird. Was ist ein Aufhebungsvertrag? Ein Auf­he­bungs­ver­trag ist eine ein­ver­nehm­li­che Ver­ein­ba­rung zwi­schen Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer zur Been­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses. Er been­det…