einvernehmlich

Ein­ver­nehm­lich bedeu­tet, dass eine Ent­schei­dung oder Ver­ein­ba­rung von allen betei­lig­ten Par­tei­en ein­stim­mig getrof­fen wur­de. Es zeigt an, dass alle Betei­lig­ten mit dem Ergeb­nis zufrie­den sind und kei­ne Ein­wän­de oder Beden­ken haben. Ein­ver­nehm­li­che Ent­schei­dun­gen oder Ver­ein­ba­run­gen wer­den oft durch Dis­kus­sio­nen, Ver­hand­lun­gen oder Kom­pro­mis­se erreicht.


  • Was muss ich beachten, wenn ich einen Aufhebungsvertrag oder einen Abwicklungsvertrag unterschreiben soll?

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    Was muss ich beachten, wenn ich einen Aufhebungsvertrag oder einen Abwicklungsvertrag unterschreiben soll?

    Arbeits­ver­trä­ge kön­nen auf ver­schie­de­ne Wei­se been­det wer­den, und zwei wich­ti­ge recht­li­che Instru­men­te dafür sind der Auf­he­bungs­ver­trag und der Abwick­lungs­ver­trag. Bei­de Ver­trä­ge haben unter­schied­li­che Funk­tio­nen und Anfor­de­run­gen, die es zu ver­ste­hen gilt, bevor eine Unter­schrift geleis­tet wird. Was ist ein Aufhebungsvertrag? Ein Auf­he­bungs­ver­trag ist eine ein­ver­nehm­li­che Ver­ein­ba­rung zwi­schen Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer zur Been­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses. Er been­det…