Diversität

Diver­si­tät beschreibt die Viel­falt von Men­schen inner­halb einer sozia­len Grup­pe oder der gesam­ten Gesell­schaft. Sie umfasst sowohl sicht­ba­re Merk­ma­le wie Alter, Geschlecht und Her­kunft als auch unsicht­ba­re Aspek­te wie Reli­gi­on, sexu­el­le Ori­en­tie­rung oder Behin­de­run­gen. Ziel des Kon­zepts ist es, indi­vi­du­el­le Unter­schie­de wert­zu­schät­zen und Dis­kri­mi­nie­rung aktiv ent­ge­gen­zu­wir­ken. Durch die­se Aner­ken­nung von Viel­falt soll ein inklu­si­ves Umfeld geschaf­fen wer­den, in dem alle Men­schen die glei­chen Chan­cen erhal­ten.


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    Betriebsratswahl unwirksam: Kein exklusiver Minderheitenschutz für diverses Geschlecht

    Betriebsratswahl wegen Fehlern beim Minderheitenschutz unwirksam. Das ArbG Berlin urteilte zum „diversen Geschlecht“. Tipps für Wahlvorstände.Betriebsratswahl wegen Fehlern beim Minderheitenschutz unwirksam. Das ArbG Berlin urteilte zum „diversen Geschlecht“. Tipps für Wahlvorstände.

  • ESG und Arbeitsrecht: Eine neue Ära der Unternehmensverantwortung

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    ESG und Arbeitsrecht: Eine neue Ära der Unternehmensverantwortung

    Die Welt befin­det sich an einem Wen­de­punkt, an dem ESG (Envi­ron­men­tal, Social, Gover­nan­ce) zuneh­mend in den Mit­tel­punkt der Unter­neh­mens­füh­rung rückt. Unter­neh­men sind heu­te mehr denn je dazu auf­ge­ru­fen, über den rei­nen Geschäfts­er­folg hin­aus zu den­ken und nach­hal­ti­ge, sozia­le und ethi­sche Stan­dards zu berück­sich­ti­gen. Die­se Ent­wick­lung ist nicht nur eine Reak­ti­on auf den gesell­schaft­li­chen Wan­del, son­dern…