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  • Arbeitsgericht Aachen stärkt Betriebsratsrechte für Lieferfahrer in Aachen

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    Arbeitsgericht Aachen stärkt Betriebsratsrechte für Lieferfahrer in Aachen

    Das Arbeits­ge­richt Aachen hat am 23. April 2024 unter dem Akten­zei­chen 2 BV 56/23 ent­schie­den, dass die Aus­lie­fe­rungs­fah­rer eines Lie­fer­diens­tes im Lie­fer­ge­biet Aachen einen eigen­stän­di­gen Betriebs­rat wäh­len dür­fen. Die­se bahn­bre­chen­de Ent­schei­dung betrifft nicht nur die Rech­te der Arbeit­neh­mer, son­dern auch die struk­tu­rel­le Orga­ni­sa­ti­on in digi­tal gesteu­er­ten Arbeitsumgebungen. Im Mai 2023 wähl­ten die Aus­lie­fe­rungs­fah­rer des Lie­fer­diens­tes…