Datenübertragbarkeit

Datenübertragbarkeit ist ein Recht aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das es Personen ermöglicht, ihre personenbezogenen Daten von einem Anbieter zu einem anderen mitzunehmen. Dabei müssen die Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bereitgestellt werden, um einen reibungslosen Wechsel zu gewährleisten. Nutzer können zudem verlangen, dass die Daten direkt zwischen den Dienstleistern übertragen werden, sofern dies technisch machbar ist. Ziel dieses Rechts ist es, die Kontrolle der Nutzer über ihre eigenen Daten zu stärken und den Wettbewerb zwischen digitalen Diensten zu fördern.