Datenschutzkonzept

Ein Daten­schutz­kon­zept ist ein Stra­te­gie­pa­pier, das die Maß­nah­men und Ver­fah­ren beschreibt, die ein Unter­neh­men oder eine Orga­ni­sa­ti­on imple­men­tiert, um per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten zu schüt­zen. Es umfasst die recht­li­chen Grund­la­gen, die Ver­ant­wort­lich­kei­ten der Mit­ar­bei­ter, die tech­ni­schen Sicher­heits­vor­keh­run­gen sowie die Vor­ge­hens­wei­se im Fal­le von Daten­schutz­ver­let­zun­gen. Ziel ist es, die Pri­vat­sphä­re der Betrof­fe­nen zu wah­ren und die Ein­hal­tung der Daten­schutz­ge­set­ze, wie der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO), sicher­zu­stel­len. Ein effek­ti­ves Daten­schutz­kon­zept för­dert das Ver­trau­en der Kun­den und Nut­zer in den Umgang mit ihren Daten. 


  • Datenschutzkonzept für den Betriebsrat: Ein unverzichtbarer Leitfaden zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten

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    Datenschutzkonzept für den Betriebsrat: Ein unverzichtbarer Leitfaden zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten

    Das Bewusst­sein für Daten­schutz hat in der digi­ta­len Ära neue Höhen erreicht, beson­ders im Arbeits­um­feld. Für den Betriebs­rat ergibt sich hier­aus eine dop­pel­te Her­aus­for­de­rung: Einer­seits muss er die per­sön­li­chen Daten der Arbeit­neh­mer schüt­zen, ande­rer­seits ist er durch sei­ne Auf­ga­ben oft gezwun­gen, sen­si­ble Infor­ma­tio­nen zu ver­ar­bei­ten. Jüngs­te Gerichts­ent­schei­dun­gen unter­strei­chen die Not­wen­dig­keit, dass Betriebs­rä­te ein effek­ti­ves Daten­schutz­kon­zept…