Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Die Cor­po­ra­te Sus­taina­bi­li­ty Report­ing Direc­ti­ve (CSRD) ist eine EU-Richt­li­nie, die Unter­neh­men zu einer erwei­ter­ten und stan­dar­di­sier­ten Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung ver­pflich­tet. Sie ersetzt die bis­he­ri­ge Non-Finan­cial Report­ing Direc­ti­ve (NFRD) und legt stren­ge­re Anfor­de­run­gen an die Offen­le­gung von Umwelt‑, Sozi­al- und Gover­nan­ce-Fak­to­ren (ESG-Kri­te­ri­en) fest. Betrof­fen sind gro­ße Unter­neh­men sowie bör­sen­no­tier­te klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men (KMU), die schritt­wei­se ab 2024 zur Bericht­erstat­tung ver­pflich­tet wer­den. Ziel der CSRD ist es, Trans­pa­renz zu erhö­hen, nach­hal­ti­ge Inves­ti­tio­nen zu för­dern und Unter­neh­men in die Ver­ant­wor­tung für öko­lo­gi­sche und sozia­le Aus­wir­kun­gen ihres Han­delns zu nehmen.


  • ESG und Arbeitsrecht: Eine neue Ära der Unternehmensverantwortung

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    ESG und Arbeitsrecht: Eine neue Ära der Unternehmensverantwortung

    Die Welt befin­det sich an einem Wen­de­punkt, an dem ESG (Envi­ron­men­tal, Social, Gover­nan­ce) zuneh­mend in den Mit­tel­punkt der Unter­neh­mens­füh­rung rückt. Unter­neh­men sind heu­te mehr denn je dazu auf­ge­ru­fen, über den rei­nen Geschäfts­er­folg hin­aus zu den­ken und nach­hal­ti­ge, sozia­le und ethi­sche Stan­dards zu berück­sich­ti­gen. Die­se Ent­wick­lung ist nicht nur eine Reak­ti­on auf den gesell­schaft­li­chen Wan­del, son­dern…