Bundestariftreuegesetz

Das Bundestariftreuegesetz ist ein geplantes Vorhaben der Bundesregierung, das die Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes an die Einhaltung geltender Tarifverträge knüpfen soll. Unternehmen müssen ihren Beschäftigten demnach tarifvertraglich vereinbarte Löhne und Arbeitsbedingungen gewähren, um bei Ausschreibungen des Bundes berücksichtigt zu werden. Ziel des Gesetzes ist es, die Tarifbindung in Deutschland zu stärken, faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und Lohndumping durch den Einsatz öffentlicher Gelder zu unterbinden.