Ein Betriebsübergang liegt vor, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil durch ein Rechtsgeschäft, wie etwa einen Verkauf, auf einen neuen Inhaber übertragen wird. In diesem Fall gehen alle bestehenden Arbeitsverhältnisse mit sämtlichen Rechten und Pflichten per Gesetz automatisch auf den neuen Arbeitgeber über. Die betroffenen Mitarbeiter müssen vorab umfassend informiert werden und haben das Recht, dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses innerhalb einer einmonatigen Frist zu widersprechen.

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Wichtige Infos zum Betriebsübergang nach § 613a BGB: Erfahren Sie alles über Kündigungsschutz, Widerspruchsrecht und die Mitbestimmung des Betriebsrats.